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Fachdienst Inklusion
Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch Deutschland im Jahre 2009 bildet Auftakt und Auftrag zugleich, diese landespolitisch umzusetzen.
In Baden-Württemberg gilt dafür seit August 2015 das neue Schulgesetz als rechtliche Grundlage. Informationen dazu erhalten Sie auf der Homepage des Kultusministeriums Baden Württemberg:
http://km-bw.de/,Lde/Startseite/Themen/Inklusion
BRK Artikel 24 … dass Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderungen vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderungen vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden. |
Ansprechpartner
Als Mitarbeiter/innen des Fachdienstes Inklusion beraten und informieren wir umfassend über schulische Lösungswege für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Wir sind Ansprechpartner für Eltern, Schulen, Sozialbehörden, Schulträger und andere Partner aus dem pädagogischen und medizinischen Bereich.
Schulen der Stadt Freiburg (Sek 1/Campusschulen)
Raum A 206
charlotte.beringer@ssa-fr.kv.bwl.de
Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Inklusion, Berufsorientierung SBBZ, Personal
Raum A 221
steffen.kluge@ssa-fr.kv.bwl.de
Sonderpädagogische Frühförderung und Schulkindergärten
Fachdienst Inklusion
Zuständigkeit Inklusion: Landkreis Emmendingen
Raum A 215
Fachdienst Inklusion
Zuständigkeit Inklusion: Landkreis Emmendingen
Arbeitsstelle Kooperation (ASKO)
Schwerpunkthema: Nachteilsausgleich, Schulabsentismus, Begegnungsmaßnahmen, Gemeinsamer Unterricht, Übergänge
Raum A 215
christine.kempf@ssa-fr.kv.bwl.de
Fachdienst Inklusion
Feststellungsverfahren
Zuständigkeit Inklusion: Stadt Freiburg
Raum A 107
Fachdienst Inklusion
Feststellungsverfahren
Zuständigkeit Inklusion: Landkreis Breisgau Hochschwarzwald
Raum A 219
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Fachdienst Inklusion
Feststellungsverfahren
Zuständigkeit Inklusion: Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
Raum A 219
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Fachdienst Inklusion
Feststellungsverfahren
Zuständigkeit Inklusion: Stadt Freiburg
Raum A 107
Inklusives Bildungsangebot
Handreichung für Eltern
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In dieser Handreichung haben wir die Informationen zusammengefasst, die für Sie auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungsangebot oder auf dem Weg zu einer sonderpädagogischen Einrichtung (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungs-zentrum SBBZ) wichtig sind.
Leitfaden für Schulen
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Die Zusammenarbeit zwischen den allgemeinen Schulen und den sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren im Hinblick auf inklusive Bildungsangebote stellt eine komplexe Herausforderung für alle Beteiligten dar.
Seit dem Schuljahr 2010/11 findet Gemeinsamer Unterricht für Kinder mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an zahlreichen allgemeinen Schulen in unserem Schulamtsbezirk und in unterschiedlichen Organisationsformen statt.
Der Leitfaden stellt Achtungspunkte, Hinweise und Vorgaben in Form von offenen Fragen, die es in gemeinsamer Verantwortung zu klären gilt, zur Verfügung, um
inklusive Bildungsangebote an allgemeinen Schulen planen, vorbereiten und umsetzen zu können.
Landkarten
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In den Landkarten sind alle Bildungsangebote zum Gemeinsamen Unterricht im Einzugsgebiet des Staatlichen Schulamtes Freiburg im Schuljahr 18/19 abgebildet.
Datum Bezeichnung Typ 06.11.2019 Landkarte BHS BÜ-KO-2019-20.pdf 06.11.2019 Landkarte EM BÜ-KO-2019-20.pdf 06.11.2019 Landkarte FR-BÜ-KO-2019-20.pdf

Kontakt
Alle Ansprechpartner finden Sie unter der Überschrift Arbeitsstelle Inklusion/Kontakt